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Nach Anlaufschwierigkeiten des Landes ist die Stadt erst seit dem 1. November zuständig. Aber die vom Rat dafür beschlossenen Personalstellen sind noch nicht besetzt. Die beiden Stellen im Gesundheitsamt, das für die neue Pflichtberatung und die Anmeldung der Prostituierten zuständig ist, wurden eben erst ausgeschrieben. Dieses können sie bei Kontrollen der Polizei in den Etablissements vorlegen.
Auf Wunsch gibt es das Schreiben ausgedruckt mit Unterschrift. In der Polizeistatistik sind rund Prostituierte in Stuttgart registriert, jeden Tag waren im Schnitt Frauen im Sexgewerbe tätig.
Darüber ist man bei der Stadt nicht erfreut und prüft, ob man das akzeptieren muss. Bei den Beratungsgesprächen sollen auch Dolmetscher eingesetzt werden, insbesonders weibliche. Unstimmigkeiten in den Vorgaben Für die Zulassung der Rotlichtbetriebe ist das Ordnungsamt zuständig. Die drei Stellen, die der Rat beschlossen hat, sind noch nicht ausgeschrieben.
Im Moment ist man dabei, grundsätzliche Fragen zu klären. Für eine Genehmigung müssen sich die Bordellbetreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen, ein Betriebskonzept vorlegen, für die Gebäude selbst gibt es Vorschriften etwa zu sanitären Anlagen oder zum Notrufsystem.
Eine der noch ungeklärten Fragen dabei: Ist für eine Betriebsgenehmigung auch einen Baugenehmigung Voraussetzung? Es ist nicht die einzige Unstimmigkeit. Was also tun? Wäre eine Baugenehmigung zwingend für eine Zulassung, wäre dies das Aus für die allermeisten Rotlichtbetriebe in Stuttgart, weil sie keine haben. Aber wäre das auch angemessen und erforderlich zum besseren Schutz der Prostituierten?