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Das Verbot, sexuelle Dienstleistungen anzubieten, ist aufgehoben. Das Verbot nagte heftig an der Existenzgrundlage von Bordellbetreibern und Prostituierten. Die damit verbundenen Grundrechtseingriffe seien daher nicht mehr gerechtfertigt. Inzwischen seien weitgehende Lockerungen in nahezu allen gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen zugelassen, so das Gericht. Es sei nicht ersichtlich, warum im Gegensatz dazu die Erbringung sexueller Dienstleistungen weiterhin vollständig verboten seien.
Am Anfang habe jede Prostituierte absolutes Verständnis für das Verbot gehabt, erklärt sie. Dieses sei aber verschwunden, als Kontaktsportarten und auch Veranstaltungen wieder erlaubt wurden.
Grünen Politikerin Josefine Paul forderte nun allerdings, dass für die Bordelle nun tragfähige Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte erarbeitet werden. Vor allem die Kontaktnachverfolgung könnte sich in dem von Diskretion getragenen Berufsfeld allerdings als problematisch erweisen. Das Interesse, informiert zu werden, sei hoch — und die Daten würden diskret in Briefumschlägen verschlossen. Sexarbeiterinnen demonstrierten gegen ein Arbeitsverbot im Rotlichtsektor, welches wegen des Coronavirus verhängt wurde.
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