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Berliner Bordelle dürfen aufgrund der derzeit geltenden Corona-Eindämmungsverordnung weiter nicht öffnen. Dies gelte auch dann, wenn nur erotische Massagen angeboten werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilbeschluss. Der enge Körperkontakt mit wechselnden Beteiligten berge ein erhöhtes Risiko zur Ansteckung mit dem Coronavirus, welches zum Schutz der Beteiligten und der Bevölkerung vermieden werden müsse. Verordnung verbietet Öffnung bis mindestens Die Antragstellerin ersuchte um Eilrechtsschutz zur Öffnung ihres Bordells.
Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag ablehnt. Das Verbot stelle zwar einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragstellerin dar. Dieser Eingriff sei aber bei summarischer Prüfung gegenwärtig noch gerechtfertigt.
Das Verbot diene dem legitimen Zweck, Neuinfektionen mit dem Coronavirus soweit wie möglich vorzubeugen und damit zugleich die Ausbreitungsgeschwindigkeit der übertragbaren Krankheit COVID innerhalb der Bevölkerung zu verringern.
Die Untersagung des Angebots sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt erscheine auch geeignet, die Erreichung des Ziels zu fördern, so die Richter. Die Antragstellerin dürfe das Bordell auch dann nicht öffnen, wenn sie ihr Angebot auf erotische Massagen beschränke, so die Richter weiter. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine unbemerkt infizierte Prostituierte selbst im Laufe nur eines einzigen Arbeitstages bereits viele Kunden anstecken könnte, die das Virus dann wiederum in ihr familiäres und soziales Umfeld weitertragen könnten.
Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber zulässigen körpernahen Dienstleistungen bestehe nicht, weil der Verordnungsgeber im Rahmen seines Einschätzungsspielraums die Infektions- und Ausbreitungsgefahr bei diesen als vergleichsweise geringer habe einschätzen dürfen. Berliner Bordelle bleiben wegen Corona weiterhin geschlossen.